Der Vorstand des IAW hat beschlossen, die bereits im SoSe 2020 angewendete Freiversuchsregelung auch auf das WS 2020/21 auszuweiten, weil die Bedingungen der Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Unsicherheiten weiterhin bestehen. D.h. Studierende dürfen auf Antrag ans Prüfungsamt einen der im WS 2020/21 erzielten Prüfungsergebnisse für unwirksam erklären lassen und die entsprechende Prüfung noch einmal wiederholen unabhängig davon, ob die Prüfung bestanden war oder nicht. Der Antrag muss zwei Monate nach Beendigung des Semesters beim Prüfungsamt vorliegen.