Sonderregelung für das laufende SoSe 2020 zur Anmeldung der Masterarbeit

Der Prüfungsausschuss des IAW hat eine Sonderregelung für das laufende SoSe 2020 zur Anmeldung der Masterarbeit beschlossen:
Wer noch im SoSe 2020 seine Masterarbeit anmelden möchte, aber noch nicht an der Spring School als Voraussetzung zur Anmeldung teilgenommen hat, kann die Anmeldung trotzdem vornehmen und die Teilnahme an der Einführungsveranstaltung dann im WS 20/21 nachholen.
Gez. Uta Wilkens
Geschäftsführende Leiterin des IAW





