FAQ – Häufig gestellte Fragen

Published On: 09/12/20158 min read

Frequently Asked Questions – die häufigst gestellten Fragen und ihre Antworten zum IAW-Lehrprogramm an der Ruhr-Universtität Bochum.

Wenn Sie weitere Fragen zu prüfungsrelevanten Themen wie Antrag auf Zulassung zur Masterprüfung, Anmeldung der Masterarbeit etc. haben, wenden Sie sich bitte an Frau Barbara Willmann (sekretariataog@rub.de, Tel. 0234/32-28737).

Vor dem Studium

Antworten zum Studium


Antworten zur Bewerbung

Während des Studiums

Antworten zu Urlaubssemester und Semester mit Gebührenbefreiung


Fragen zu Gebühren


(1) Wie läuft ein Modul am IAW ab?

Die Beschreibung, wie ein Modul abläuft, steht hier auf den IAW-Webseiten zur Verfügung: Beschreibung Modul-Ablauf

(2) Wie oft muss ich erscheinen?
Die Präsenzpflicht für die Phase des gecoachten Selbststudiums ist wie folgt geregelt: Die Studierenden können von sechs vierstündigen Coaching-Terminen maximal an zwei Terminen fehlen. Es werden auch Wochenend- bzw. Blockveranstaltungen (Freitag/Samstag) durchgeführt. Zusätzlich findet pro Kurs/Modul eine Praxisphase statt.
Die Umsetzung der Praxiswochen wird flexibel gehandhabt. Dies hat zur Folge, dass eine durchgängige Präsenz der Studierenden nicht zwingend erforderlich ist. Die Teilnahme an der Praxiswoche kann nach Absprache mit den Dozenten/-innen durch eine schriftliche Ausarbeitung ersetzt werden. Darüber hinaus kann eine Reduzierung der Präsenztage in Abhängigkeit von der jeweiligen Aufgabe durch die Dozenten/-innen festgelegt werden. Für den Erwerb eines Hochschulzertifikates und den Abschluss des „Masters of Arts Organizational Manangement“ ist eine aktive Mitwirkung an der Praxiswoche verpflichtend.

(3) Kann ich einzelne Kurse belegen ohne den gesamten Master-Studiengang absolvieren zu müssen?
Ja, Sie können nur an einzelnen Modulen teilzunehmen, die am IAW angeboten werden. Die Kursgebühr beträgt dann je Kurs 1.125,- Euro.

(4) Kann ich das Studium auch berufsbegleitend durchführen?
Das Studium ist so konzipiert, daß es berufsbegleitend durchgeführt werden kann.

(5) Inwieweit kann ich die Teilnahme am Lehrprogramm der Bochumer Arbeitswissenschaft für meine Karriere nutzen?
Durch die Kombination der Kenntnisse aus dem vorausgegangenen Studium mit dem Wissen, das im postgraduierten Studiengang erworben wird, verbessern Absolventen und Absolventinnen des Studienprogramms am Institut für Arbeitswissenschaft maßgeblich ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Der Studienablauf bietet Ihnen die Möglichkeit, ihr Studium zunehmend zu individualisieren. Sie beginnen mit den Basismodulen, können anschließend Module individuell wählen und in der Masterarbeit ein zusammen mit dem Dozenten/der Dozentin selbst ausgewähltes Thema bearbeiten.

Wenn zum Beispiel ein Jurist das erste Staatsexamen bestanden hat und in der Personalabteilung eines Unternehmens arbeiten möchte oder wenn eine freiberufliche Trainerin in Zukunft Kurse über Qualitätsmanagement und Reorganisation von Unternehmen anbieten möchte, dann sucht er oder sie sich die entsprechenden Kurse aus, in denen das spezielle Wissen vermittelt wird.
Auch die heterogene Zusammensetzung der Seminargruppen erweist sich für den Einzelnen/ die Einzelne als Vorteil, da so das interdisziplinäre Arbeiten gefördert wird und die einzelnen Teilnehmer und Teilnehmerinnen vom Wissen der anderen Studierenden profitieren können.
Der Master of Arts Organizational Management ist ein universitärer Studienabschluss, der die Voraussetzung zur Promotion schafft.

(6) Ist der Abschluss akkreditiert? Wenn ja, durch wen?
Der Studiengang ist durch AQAS akkreditiert. (http://www.aqas.de/downloads/Kurzberichte/MA/30_303_MA_OMan)

(7) Und erfüllt man nach Erlangung des Masters die Auflagen zur Promotion?
Sie erhalten einen Hochschulabschluss, der die Zulassung zur Promotion ermöglicht. Es gilt die Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät.

(8) Mit wie vielen ECTS werden die zu erbringenden Leistungen bewertet?
120 Punkte.

(9) Was muss ich tun, um am IAW als Master-Studierende/r genommen zu werden?
Bewerben Sie sich. Bewerbungen sind prinzipiell jederzeit möglich. Bitte füllen Sie das Bewerbungsformular am PC aus und senden Sie es per eMail an das IAW.

(10) Wo muss ich mich zum Master einschreiben?
Der Einstieg in den Studiengang „Master of Arts Organizational Management“ ist zu jedem Zeitpunkt möglich und kann flexibel gestaltet werden. Idealerweise erfolgt er mit dem Beginn eines Pflichtmoduls. Bewerbungen sind jederzeit beim IAW direkt möglich. Das entsprechende Bewerbungsformular steht Ihnen als Download zur Verfügung: Antragsformulare

(11) Kann ich mit dem Abschluss in den Höheren Verwaltungsdienst?
Mit dem Master-Abschluss können Sie eine Einstiegsvoraussetzung für den Höheren Verwaltungsdienst erfüllen. Näheres muss mit dem jeweiligen Dienstherrn geklärt werden.

(12) Kann ich ein Studium am IAW beginnen, wenn ich mein erstes Studium im Ausland abgeschlossen habe?
InteressentInnen, die ein Studium an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen haben, erhalten beim Akademischen Auslandsamt darüber Auskunft, ob ihr Abschluss anerkannt werden kann. Weiterhin können sie dort einen Aufnahmeantrag bekommen.

(13) Kann ich mit einem FH-Abschluss am IAW-Lehrprogramm teilnehmen?
Ja, wenn die übrigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.

(14) Welchen Unterschied gibt es zwischen einem „Urlaubssemester“ und einem „Semester mit Gebührenbefreiung“?
a) Urlaubssemester: Sie können keine Leistungen am IAW in Anspruch nehmen.
b) Semester mit Gebührenbefreiung: Sie können weiterhin alle Leistungen am IAW in Anspruch nehmen.
Bitte beantragen Sie Ihren Wunsch in schriftlicher Form (formloser Antrag mit Begründung) bei der Geschäftsführenden Leitung.

(15) Wie und wann können Studierende (Master) ein Urlaubssemester am IAW Bochum beantragen?
Die Anzahl der von einem Studierenden/einer Studierenden beantragten Urlaubsemester ist unbegrenzt.
Die Inanspruchnahme eines Urlaubssemesters wirkt sich nicht auf den Gebührensatz aus, so dass bei Wiederaufnahme des Studiums derselbe Gebührensatz wie bei Studienantritt gültig ist. (Gültig seit Oktober 2006). Das Ende der Antragsfrist für das Wintersemester (01.10.) ist der 15.08., das Ende der Antragsfrist für das Sommersemster (01.04.) ist der 15.02. Bei später eingehenden Anträgen müssen wir eine Bearbeitungsgebühr von 200,00 € berechnen. Die Genehmigung eines Antrages, der sich auf ein laufendes Semester bezieht, ist nicht mehr möglich.

(16) Was muss ich für das Studium bezahlen?
Bei der Teilnahme am Masterprogramm sind Gebühren in Höhe von 2.250,- Euro pro Semester zu zahlen.

Mit der Immatrikulierung ist ein Gasthörerstatus an der RUB verbunden, wir möchten in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass mit der für Weiterbildungsstudiengänge erfolgten Einschreibung im Status eines/einer Gasthörer/-in keine kostenfreie Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in NRW verbunden ist.

(17) In welchen Fällen gibt es eine Gebührenbefreiung am IAW Bochum?
„Die Zahlung von Mastergebühren erstreckt sich auf vier Semester (gerechnet ohne Urlaubssemester). Das Studium im fünften und sechsten Semester wird gebührenfrei gewährt. Ab dem siebten Studiensemester werden fortlaufend Gebühren berechnet. Ausgenommen sind besondere Härtefälle, wie schwere und länger andauernde Erkrankungen, durch die eine Teilnahme am Studium unmöglich wird. Anträge auf Ausnahmeregelungen bedürfen der schriftlichen Begründung“ (Gültig seit Oktober 2006).

(18) In anderen Bundesländern gibt es die Regelung, dass Eltern mit Kindern im Alter von bis zu 8-14 J. keine Gebühren zahlen müssen. Wie sieht es an der RUB aus?
Der „Master of Arts Organizational Management“ (M.A.) am Institut für Arbeitswissenschaft (IAW) der Ruhr-Uni Bochum ist ein „berufsbegleitender Weiterbildungsstudiengang“. Das bedeutet, dass man zwischen dem ersten Abschluss (bspw. Bachelor, Master oder Diplom) mindestens 1 Jahr Berufserfahrung aufweisen muss, um den MA Organizational Management bei uns studieren zu können. D.h. dass Menschen (mit oder ohne Kindern) bereits berufstätig sind. Daher gilt die von Ihnen angesprochene Regelung zur Gebührenbefreiung nicht am IAW. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass ein oder mehrere Urlaubssemester genommen werden können, falls das Studium bspw. aus krankheitsbedingten oder anderen Gründen nicht studiert werden kann (siehe dazu „Urlaubssemester“ und „Gebührenbefreiung“). Dies hier genannte gilt jedoch NICHT für die gesamte RUB, sondern lediglich für das IAW.

(19) Wenn trotz erfolgter Erinnerung keine Studiengebühren (Master)bezahlt werden, dann…
„Gebührenpflichtige Teilnehmer des Masterprogramms, die trotz erfolgter Erinnerungen keine Studiengebühren entrichten bzw. kein Urlaubssemester beantragt haben, werden im zweiten Semester aufgrund fehlender Rückmeldung exmatrikuliert. Mit der Exmatrikulation erlischt automatisch das Recht auf „Bestandsschutz in älteren Gebührenordnungen“. Eine eventuelle Wiederaufnahme des Studiums zu einem späteren Zeitpunkt kann nur auf Basis der aktuell gültigen Gebührenordnung im Masterprogramm „Organizational Management“ erfolgen“ (Gültig seit 30. September 2013).

Das Ende der Antragsfrist für das Wintersemester (01.10.) ist der 15.08., das Ende der Antragsfrist für das Sommersemester (01.04.) ist der 15.02. Bei später eingehenden Anträgen müssen wir eine Bearbeitungsgebühr von 200,00 € berechnen. Die verspätete Einreichung eines Antrages nach Semesterbeginn (01.10./01.04.) ist nicht mehr möglich.