Liebe IAW-Studierende,

der Vorstand des IAW möchte Sie über die Ausnahmeregelungen informieren, die für das Prüfungsgeschehen im SoSe 2021 in der Vorstandssitzung vom 14.04.2021 verabschiedet wurden.

Für das SoSe 2021 gilt folgende Freiversuchsregelung: Eine im SoSe 2021 angetretene, aber nicht bestandene Prüfung wird annulliert und der Prüfungsversuch wird nicht gezählt. Dies gilt nicht bei Täuschungsversuchen; diese fließen mit einer Note von 5,0 in die Prüfungsakte ein. Sollte eine Masterarbeit nicht bestanden sein, kann der Prüfungsversuch zwar wiederholt werden. Es ist bei der Wiederholung aber ein neues Masterarbeitsthema zu wählen.

Abweichend von der geltenden Prüfungsordnung können Modulprüfungen in einer anderen Prüfungsform als der schriftlichen Präsenzprüfung abgenommen werden, darunter OpenBook- oder Take-Home-Klausuren, mündliche Prüfungen, Modul- bzw. Praxiswochenberichte. Es sind auch Portfolioprüfungen (Kombination mehrerer Prüfungsformen) zulässig. Jede/r modulverantwortliche Prüfer/in gibt die Prüfungsform und Bewertungskriterien den Studierenden zu Beginn des Moduls bekannt. Die in einem Semester tätigen Prüfer/innen stimmen sich untereinander hinsichtlich einer sinnvollen Heterogenität der alternativen Prüfungsformen ab.

Gez. Die Mitglieder des IAW-Vorstands