Meldung vom 28.10.2020, 10.00 Uhr

Mitteilung vom Rektor der Ruhr Universität Bochum

Liebe Angehörige der Ruhr-Universität, liebe Studierende,

das Infektionsgeschehen hat in den vergangenen Tagen eine hohe Dynamik entwickelt. Die Bundeskanzlerin hat sich gemeinsam mit den Ministerpräsident*innen auf verschärfte Maßnahmen geeinigt. Die Hochschulleitung möchte Sie daher darüber informieren, inwieweit die aktuelle Lage den Betrieb der Ruhr-Universität verändert:

Wir sind zuversichtlich, dass die bestehenden, vorausschauend geplanten Regelungen für den Betrieb der Ruhr-Universität und den Start des Wintersemesters auch in der jetzigen Situation ausreichen werden. Dennoch haben wir heute einige zusätzliche Regelungen zum Schutz der Gesundheit beschlossen und möchten zudem an einige wesentliche Regeln erinnern.

Fortsetzung des Hybridsemesters
Die Mischung aus Online- und Präsenzlehre kann wie geplant umgesetzt werden, insbesondere um den neuen Studierenden die so wichtige Aufnahme in die universitäre Gemeinschaft zu ermöglichen. Selbstverständlich gilt weiterhin die Maßgabe, dass die Fakultäten den bestehenden Lehrplan stets den aktuellen Erfordernissen anpassen, so dass auch geplante Präsenzveranstaltungen unter Umständen in digitaler Form angeboten werden müssen.

Ausweitung der Maskenpflicht
Es besteht ab sofort Maskenpflicht nicht nur in den Gebäuden, sondern auch draußen auf dem gesamten Campus. Für Lehrveranstaltungen gilt: Auch am Sitzplatz während der Lehrveranstaltungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Lehrenden dürfen auf eine Mund-Nasen-Bedeckung verzichten, wenn ein Mindestabstand von 4m zu den Studierenden eingehalten wird oder alternativ eine Plexiglasscheibe verwendet werden kann.

Neue Homeoffice-Regeln für Beschäftigte
Die bislang geltende Regel für die Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz wird bis auf Weiteres wie folgt ergänzt: Sofern die Arbeitsleistung vollständig erbracht wird, kann in Absprache mit den Vorgesetzten der Anteil der Arbeitszeit im Home-Office auch mehr als 50 % betragen. Dienstbesprechungen und Gremiensitzungen sollten wenn möglich nicht in Präsenz, sondern digital durchgeführt werden.

Keine Freizeitangebote und gesellige Zusammenkünfte
Bis Ende November können alle freizeitorientierten Angebote und Veranstaltungen an der RUB, die nicht unmittelbar der Durchführung von Lehre und Forschung dienen, nicht mehr stattfinden. Dazu zählen auch sämtliche Sport- und Kultur-Angebote der RUB.

Verantwortung auch in der Freizeit
Abschließend möchten wir daran erinnern, dass nicht nur das Verhalten auf dem Campus, sondern auch ein verantwortungsvolles Verhalten in der Freizeit entscheidend dazu beiträgt, die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen und weiterreichende Schließungen der Ruhr-Universität zu vermeiden. Wir möchten Sie daher bitten, vorsichtshalber auf Feiern, Sportarten mit Körperkontakt, Chor- oder Theaterproben oder sonstige nicht unbedingt notwendige soziale Kontakte in Ihrer Freizeit möglichst zu verzichten.

Alle oben beschriebenen neuen Einschränkungen gelten zunächst bis zum 30. November 2020. Am kommenden Wochenende läuft die aktuelle Corona-Schutzverordnung für NRW aus und wird der Beschlusslage der Bundesländerkonferenz angepasst. Wir werden Sie fortlaufend über die Webseite der RUB und per Mail informieren, falls sich weitere Änderungen für den Betrieb der Ruhr-Universität Bochum ergeben.

Bleiben Sie gesund!
Herzlichst,
Ihr Axel Schölmerich

Weitere Informationen: https://www.ruhr-uni-bochum.de/de/informationen-zu-corona

 

Meldung vom 18.03.2020, 12.00 Uhr

Notfallregelung Prüfungsangelegenheiten

Liebe Studierende,

es gibt einen Notbesetzungsplan für Prüfungsangelegenheiten. Bitte wenden Sie sich mit allen dringenden Klärungsanliegen – hierbei handelt es sich um Abgabe- und Anmeldefristen während der Schließung der RUB, Fristverlängerung wegen Bibliotheksschließung oder fehlendem Feldzugang, mündliche Nachprüfungen vor Ablauf des WS 19/20 per Email an uta.wilkens@rub.de

Reguläre Fragen ans Prüfungsamt beantwortet weiterhin barbara.willmann@rub.de

Alle Klärungsanliegen müssen derzeit per Email formuliert werden. Mündliche Nachprüfungen finden per Videokonferenz statt, wenn alle Beteiligten ihre Zustimmung dazu geben. Dieser Punkt ist für Studierende der Wirtschaftswissenschaft relevant.

Meldung vom 16.03.2020, 16.00 Uhr

Eilentscheidung zur Gebührenordnung für den Master of Arts „Organizational Management“:

Studierende des IAW, die sich für das SoSe 2020 rückgemeldet haben, können nach Ablauf des SoSe ein zusätzliches gebührenfreies Semester beantragen, das dann frühestens ab WS 20/21 greift:

  • Wer sich in den ersten vier Studiensemestern befindet, kann das zusätzliche gebührenfreie Semester ab dem fünften Studiensemester geltend machen.
  • Wer im SoSe 2020 rückgemeldet und  in der gebührenfreien Phase ist (5. oder 6. Studiensemester), kann diese Phase dann um ein Semester verlängern.
  • Wer mit dem SoSe 2020 erneut gebührenpflichtig ist, 7. Studiensemester oder da drüber, kann dann ggf. für das WS 20/21 ein zusätzliches gebührenfreies Semester beantragen.

Wer für das SoSe 2020 nicht rückgemeldet ist, für den greift diese Regelung nicht. Alle IAW-Studierenden haben die Möglichkeit noch nachträglich ein Urlaubssemester für SoSe 2020 zu beantragen. Eine bereits entrichtete Gebühr wird dann unmittelbar rückerstattet.

Das IAW hat diese Entscheidung getroffen, weil für alle Beteiligten, Studierende wie Lehrende, die Planbarkeit für das SoSe 2020 eingeschränkt ist.

 


 

Meldung vom 16.03.2020, 10:00 Uhr

Die Ruhr-Universität schließt am 18.3. vorübergehend und nimmt ihren Betrieb wieder auf, sobald eine Regelung zur Aufrechterhaltung eines Notbetriebs gefunden ist. Hierbei handelt es sich um eine Schutzmaßnahme.

https://www.ruhr-uni-bochum.de/de/achtung-neue-sonderregelungen

Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass es auch sein kann, dass wir über das gesamte SoSe online-Lehre anbieten. Wir würden gerne eine Mischung mit Präsenzterminen erreichen, arbeiten jetzt aber primär an der Erstellung von Online-Materialien, um auch auf diese Variante vorbereitet zu sein.

Sie bekommen zu jeder Veranstaltung zeitnah weitere Hinweise. Sollten Sie unter diesen Bedingungen nachträglich ein Urlaubssemester beantragen wollen, dann können Sie dies noch bis zum 20.03.2020 beantragen.

 


 

Meldung vom 13.03.2020

Liebe IAW-Studierende,

durch das Corona-Virus haben wir es derzeit mit deutlich veränderten Rahmenbedingungen zu tun, die auch das öffentliche Leben und die Arbeit in unseren Bildungsinstitutionen betreffen. Auch in Ihren Betrieben wird vieles nicht so sein wie sonst und eigene Planungen müssen immer wieder den veränderten Kontextfaktoren angepasst werden.

Im Zentrum vieler Vorsichtsmaßnahmen steht eine allgemeine Solidarität, um die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Virus zu reduzieren und damit das Risiko für gefährdete Gruppen abzuschwächen, auch wenn man selbst nicht zu diesem Personenkreis zählt. Immer mehr öffentliche Institutionen und darunter auch Universitäten entschließen sich aus diesem Grund zu einer vorübergehenden „Pause“. Immer mehr Universitäten verlegen den Start des Sommersemesters auf die Woche nach Ostern. Die Ruhr-Universität hat aktuell entschieden, den Semesterstart auf den 20.4. zu verschieben und keine Präsenzveranstaltungen mit mehr als 100 Personen zuzulassen.

Nun ist das IAW nicht im engeren Sinne an Vorlesungszeiten gebunden und hat nur Veranstaltungen in kleinem Personenkreis, sieht sich aber auch in der Pflicht, sich im Sinne der allgemeinen Solidarität zu verhalten. Gegenüber unseren Studierenden sehen wir uns zudem in der Pflicht, dass Änderungsentscheidungen möglichst nicht von heute auf morgen bekannt gegeben werden, sondern dass wir Planungsvorlauf ermöglichen, soweit unter den Rahmenbedingungen denn leistbar. Sowohl Sie als auch wir benötigen etwas mehr Flexibilität, um unter den gegenwärtigen Umständen das Sommersemester absolvieren zu können.

Ein Bildungssystem muss sich als wandlungsfähig und belastbar erweisen. Frühere Generationen haben hier ganz andere Krisen gemeistert. Für den Moment stehen wir in der Pflicht stärker als bisher auch online-basierte Lehre anzubieten und Regelungen so zu formulieren, dass Ihnen eine Teilnahme nicht aufgrund externer Umstände verunmöglicht wird (z.B. häusliche Quarantäne). Unsere Weichenstellungen beziehen sich daher auf den Semesterstart und eine temporäre Lockerung der Pflichtregelungen der Prüfungsordnung. Zudem gewähren wir eine nachträgliche Möglichkeit auf Beantragung eines Urlaubssemesters bzw. auf Rücktritt von der Modulanmeldung.

 

1. Semesterstart – hier gibt es folgende Anpassungen:

Das Modul „Digitaler Wandel“ ist für den 27./28.3. sowie 24./25.4. terminiert. Das Modul wird regulär weiter angeboten. Der erste Blocktermin findet aber ausschließlich online statt. Sie werden nach Anmeldung zum Modul zum Reader für das Selbststudium freigeschaltet und erhalten am 27.3. den Zugang zu Videoaufzeichnungen. Diese Videos beinhalten neben der Aufbereitung wissenschaftlicher Konzepte auch Arbeitsaufträge, die Sie bitte während dieser Zeit ausführen und digital einreichen. Dazu wird ggf. auch eine Mini-Präsentation zählen, die Sie selbst auf Video aufzeichnen und einreichen. Auch ich muss mich hier erst weiterentwickeln, damit wir das vorhandene Spektrum an Möglichkeiten ausschöpfen. Ihre Eigenbeiträge in Form von Posterbeiträgen stimmen wir digital ab. Sie bekommen dafür eine Vorlage und einzelne gelungene Beispiele aus dem Vorjahr. Bitte überlegen Sie sich nach Sichtung des Readers schon mal ein Thema. Nach gegenwärtigem Stand soll der Termin am 24./25.4. dann ganz „normal“ stattfinden und wird sich auf die Interaktion und den Austausch untereinander konzentrieren. Wir sind am 24.4. in der Lern- und Forschungsfabrik in der Industriestraße. Dort finden dann auch Ihre Posterpräsentationen statt. Am 25.4. sind wir am IAW, setzen uns mit Ihren Ausarbeitungen weiter auseinander und verständigen uns auf die Klausur. Die Praxiswoche vom 4. – 7. Mai führen wir gemeinsam mit opta data IT Solutions GmbH, Berthold-Beitz-Boulevard 459, 45141 Essen, durch. Nach gegenwärtigem Stand wird auch dies ganz regulär erfolgen.

Wer sich für das Modul „Digitaler Wandel“ anmelden möchte, schreibt bitte bis zum 20.03. eine E-Mail an lisa.stawinski@rub.de

Auch die ersten drei Coachings des Moduls „Integriertes Qualitäts- und Personalmanagement“ am 17./18.04. werden nach dem derzeitig Stand online durchgeführt. Dies betrifft auch die Einführungsveranstaltung am 3. April 2020. Diejenigen, die sich bereits bei Herrn apl. Prof. Martin Kröll zu diesem Modul angemeldet haben, werden von ihm direkt kontaktiert. Wer zudem Interesse an dem Modul hat, sollte sich direkt mit Herrn apl. Prof. Martin Kröll in Verbindung setzen (martin.kroell@rub.de). Weitere Informationen finden sie auch auf der Homepage des IAW.

Die Spring School vom 3./4.4. müssen wir schweren Herzens verlegen. Sie lässt sich unter gegenwärtigen Bedingungen nicht unbeschwert einfach so durchführen. Sie lässt sich aber auch nicht digital ersetzen. Der neue Termin ist der 1./2. Oktober und bildet dann den Auftakt zum WS 20/21. Es erschien uns nicht realistisch Sie auf einen neuen gemeinsamen Termin im SoSe hin zu orientieren.  Wir wissen, dass damit einige erst zu Beginn des 3. Semesters an der Spring School teilnehmen können und dies nicht optimal ist. Es ist aber eine Güterabwägung, die wir vornehmen müssen und dies bleibt dann ein praktikabler Weg.

Die für den 3.4. geplante Moduleröffnung zur „Strategischen Unternehmensführung“ muss verlegt werden. Hierzu finden Sie zeitnah Ankündigungen auf der IAW-Homepage.

Sollten weitere Lehrangebote online unterbreitet werden (müssen), informieren wir so zeitnah wie möglich.

Für die Neuanfänger beginnt das Semester dann mit Teilnahme an einem Modul. Wir holen die persönliche Begrüßung zu gegebener Zeit nach.

 

2.Temporäre Lockerung der Pflichtregelungen der Prüfungsordnung

Für die nächste Zeit ist die Planbarkeit auf Ihrer und unserer Seite eingeschränkt. Sie können beispielsweise Regelungen einer Quarantäne unterliegen, gehören zu einem Noteinsatzteam o.ä. Auf unserer Seite fehlen verbindliche Informationen darüber wer sich bis wann aus Fremd- oder Selbstschutz ausschließlich im Home Office aufhält und welche Implikationen dies für ein terminiertes Lehrangebot letztendlich haben wird. Es ist unsere Pflicht dafür zu sorgen, dass für Sie keine Verzögerungen im Studienablauf eintreten, soweit wir hier Einfluss haben. Aus diesem Grund habe ich eine Eilentscheidung zur temporären Lockerung der Regelungen der Prüfungsordnung getroffen: Für Studierende mit Studienbeginn 1.10.2019, 1.01.2020 sowie 1.04.2020, die nach der Prüfungsordnung vom 1.10.2019 studieren, gilt befristet bis 30.09.2020, dass die Pflichtmodulregelung gelockert wird. Studierende im allgemeinen Master of Arts „Organizational Management“ müssen drei Pflichtmodule aus einem Kanon von vier Pflichtmodulen belegen. „Digitaler Wandel“ kann vorübergehend als Pflichtmodul angerechnet werden und damit eines der anderen Pflichtmodule ersetzen. Studierende mit Spezialisierung müssen fünf Pflichtmodule aus einem Kanon von sechs Pflichtmodulen belegen. „Digitaler Wandel“ kann vorübergehend als Pflichtmodul angerechnet werden und eines der zum allgemeinen Kanon der Pflichtmodule zählenden Module ersetzen. Die Regelung zu den Spezialisierungspflichtmodulen bleibt unverändert.

 

3. Rücktrittmöglichkeiten und nachträgliches Urlaubssemester

Wer sich als Alumni zum Modul „Digitaler Wandel“ angemeldet hat und unter der neuen Situation nicht teilnehmen möchte, kann die Teilnahme stornieren. Die Gebühr wird rückerstattet.

Wer sich als eingeschriebener IAW-Studierender für das SoSe rückgemeldet hat, aber unter den Unwägbarkeiten lieber ein Urlaubssemester einlegen möchte, kann dies noch nachträglich ohne Verspätungsgebühr und unter Rückerstattung der Semestergebühr beantragen. Dieser persönliche Entschluss würde dann das gesamte SoSe betreffen, so dass eine Fortsetzung des Studiums dann zum 1.10. möglich wäre. Eine diesbezügliche Nachricht muss bis zum 20.03.2020 bei lisa.stawinski@rub.de eingegangen sein. (Wägen Sie auch ab, ob Sie eventuell noch nie so viel Zeit für für ein Studium hatten wie jetzt, weil viele andere Veranstaltungen wegfallen.)

Wir hoffen, dass wir damit die notwendigen Weichenstellungen getroffen haben, damit Sie sich hinsichtlich des Sommersemesters orientieren und entscheiden können. Wir möchten Ihnen auch unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen gute Studienmöglichkeiten bieten.

Das IAW lehrt das Thema Wandlungsfähigkeit von Organisationen und Individuen und muss natürlich in der Lage sein dies auch zu leben. Wir werden von unserer Seite alles daransetzen, dass der Semesterbetrieb aufrechterhalten wird. Zum Glück sind wir gegenwärtig alle gesund und leistungsfähig. Wir müssen zwar soziale Kontakte reduzieren, aber nicht aufhören zu arbeiten. Wir sind dabei neue Formen des Miteinanders und Lernens aufzubauen. Vielleicht klappt nicht immer alles gleich perfekt, aber wir werden vertretbare Wege finden.

In diesem Sinne bitte ich um Ihr Verständnis und um Ihre zeitnahe Rückmeldung zu den oben genannten Punkten.

Bleiben Sie gesund und halten Sie sich bitte an alle allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen. Dass wir Hände waschen, aber nicht schütteln, versteht sich mittlerweile von selbst. Beachten Sie aber auch: wer aus einem Corona-Krisengebiet kommt, darf das Campus-Gelände für 14 Tage nicht betreten, auch wenn sich keine Symptome zeigen.

Mit herzlichen Grüßen
Ihre Prof. Dr. Uta Wilkens
(Stand: 13.03.2020 14:05)

Aktuelle Informationen der Ruhr Universität Bochum bezüglich des Corona-Virus sind auf folgender Website zu finden: https://news.rub.de/vermischtes/2020-02-27-coronavirus-die-rub-ist-vorbereitet